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   BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80   

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BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80 (https://dejure.org/1981,721)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1981 - 5 C 28.80 (https://dejure.org/1981,721)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1981 - 5 C 28.80 (https://dejure.org/1981,721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche Wirtschaft - IHK - Bereitstellungsbescheide - Auslegung einer gesetzlichen Sollvorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 108
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.1979 - 5 C 17.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit von Bereitstellungsbescheiden -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80
    Zur Frage der Beteiligung sachverständiger Stellen bei Leistungsanforderungen gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen - um ein solches handelt es sich bei der Klägerin - hat der Senat in BVerwGE 58, 80 (81 ff.) [BVerwG 11.05.1979 - 5 C 17/78] dahin gehend Stellung genommen, daß die Entstehungsgeschichte der Ergänzung des Absatzes 3 des § 3 BLG durch den Satz 3 und die aufgrund dieser Ermächtigung ergangene Rechtsverordnung über die Beteiligung sachverständiger Stellen der gewerblichen Wirtschaft an dem Verfahren der Erteilung von Leistungsbescheiden vom 13. Dezember 1962 (BGBl. I S. 725) mehr dafür spreche, daß eine Beteiligung erst in Zweifelsfällen, insbesondere bei Einlegung von Rechtsmitteln, erfolgen solle.

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat in der angeführten Entscheidung (BVerwGE 58, 80 [87/88]) bereits ausgeführt:.

    Die nach den vorstehenden Ausführungen grundsätzlich erforderliche Mitwirkung der sachverständigen Stellen der gewerblichen Wirtschaft an dem Verfahren der Erteilung von Leistungsbescheiden (Bereitstellungsbescheiden), das heißt bis zum Abschluß des Vorverfahrens, ist auch noch aus folgenden Erwägungen geboten: Die Verteidigungsplanung, die ihr zugrundeliegende Abwehrkonzeption, ist aus strategischen Gründen und sicherheitspolitischen Aspekten nur in beschränktem Umfang der gerichtlichen Kontrolle zugänglich (BVerwGE 58, 80 [85]).

    Damit ist auch die für die Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft bestehende Bedarfsplanung, soweit sie nicht durch konkrete Bereitstellungsaktionen nachvollziehbar erscheint, der gerichtlichen Feststellbarkeit weitestgehend entzogen (BVerwGE 58, 80 [86]).

  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80
    In BVerwGE 29, 282 ist die Verletzung einer nicht als "absolut" anzusehenden Verfahrensvorschrift deswegen als im konkreten Fall unbeachtlich erachtet worden, weil der Betroffene dessen ungeachtet von seinem Recht, Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluß zu erheben, Gebrauch gemacht habe und daher nicht gehindert gewesen sei, Einwendungen zu erheben, die die Behörde zu einer anderen Entscheidung hätte veranlassen können.
  • BVerwG, 08.02.1967 - V C 167.65

    Stellungnahme des Arbeitsamtes als Voraussetzung für Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80
    Die weitere von der Beklagten angeführte Entscheidung in BVerwGE 26, 145 steht nicht in Widerspruch zu dem gefundenen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 5 C 28.80 -, juris, Rn. 29; Schneider, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: Juli 2020, § 46 Rn. 49; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 46 Rn. 61; Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 46 Rn. 79.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 14.94

    Zuständiges Arbeitsamt im Verfahren nach dem SchwbG über den

    Denn es hat die tatsächlichen Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null, unter denen auch bei Verwaltungsakten nach Ermessen § 42 Satz 1 SGB X anwendbar wäre (vgl. zum inhaltsgleichen § 46 VwVfG BVerwGE 62, 108 (116) [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80] und Beschluß vom 15. Januar 1988 - BVerwG 7 B 182.87 - (Buchholz 415.1 Nr. 70, S. 6 f.)), nicht festgestellt und ersichtlich auch keine dahingehende rechtliche Wertung vorgenommen.
  • VG Würzburg, 20.05.2015 - W 2 K 13.1080

    Führen des Titels "Gastprofessor"; Akademischer Grad (verneint);

    Dies ist insbesondere bei einer Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen (BVerwG, U.v. 26.3.1981 - 5 C 28.80 - BVerwGE 62, 108; B.v. 15.1.1988 - 7 B 182/87 - NVwZ 1988, 525; BT-Drs. 13/3995, S. 8).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt -

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht ebenfalls von der Möglichkeit aus, § 46 VwVfG auch bei Ermessensentscheidungen anzuwenden (vgl. z. B. BVerwGE 62, 108 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80], weiter Urteile des beschließenden Senats vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 3. und 4.87 - Urteilsabdrucke S. 10 bzw. 9), so daß diese Frage nicht erneut in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden braucht.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung -

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlich zuständige Behörde eine ihr obliegende Ermessensentscheidung nachholen muß und aus diesem Grunde die Sache nicht spruchreif ist, weil sich im Ermessensbereich zumindest in der Regel nicht ausschließen läßt, daß bei Einhaltung der örtlichen Zuständigkeit eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Urteil vom 21. April 1982, a.a.O. S. 6, und Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 28.80 - Buchholz 406.62 § 3 BLG Nr. 2 S. 1 ; Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 Grunderwerbsteuer Nr. 4 S. 1 ; Hans Meyer in: Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 46 RdNr. 26; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 2. Aufl. 1983, § 46 RdNr. 7 m.weit.Nachw.; Kopp, VwVfG, 3. Aufl. 1983, § 46 RdNr. 24; Klappstein in Knack, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 46 RdNr. 4.4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2024 - 13 A 183/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 5 C 28.80 -, BVerwGE 62, 108 = juris, Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 16 B 1267/15 -, juris, Rn. 7.
  • BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides -

    Hieraus folgt wegen der insoweit übereinstimmenden Tatbestandsmerkmale des § 42 Satz 1 SGB X, daß auch der Aufhebungsanspruch des Auszubildenden ausgeschlossen ist, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, die Entscheidung des Förderungsamtes also als gebundener Verwaltungsakt zu ergehen hat (vgl. zum letzten BVerwGE 61, 45 (49 f.) [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 108 (116) [BVerwG 26.03.1981 - 3 C 134/79]; 71, 63 (65) [BVerwG 07.02.1985 - 3 C 9/84]).
  • BAG, 30.08.1989 - 7 ABR 65/87

    Schulungs- und Bildungsveranstaltung: Anerkennungsbescheid - Anfechtbarkeit durch

    Denn in diesen Fällen ist im Regelfall nicht auszuschließen, daß die andere - örtlich zuständige - Behörde zu einer anderen Entscheidung in der Sache hätte kommen können (BVerwGE 61, 45, 50; 62, 108, 116, insbesondere zur Frage des Beurteilungsspielraums; Kopp, VwVfG, 3. Aufl., § 46 Rz 24; Stelkens/Bonk/Leonhardt, aaO, Rz 7; Knack, VwVfG, 3. Aufl., § 46 Rz 4.3).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 5 B 60.87

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem mit § 42 Satz 1 SGB X wortgleichen § 46 VwVfG ist geklärt, daß diese Vorschrift auf Ermessensentscheidungen grundsätzlich keine Anwendung finden kann (BVerwGE 61, 45 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80] ; 62, 108 ; 65, 287 ; 71, 63 ).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 28.80 - (BVerwGE 62, 108 ) darüber hinaus ausgeführt, daß eine Ausnahme hiervon nur dann gemacht werden darf, wenn die nach § 46 VwVfG erforderliche Prüfung, ob eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können, ergibt, daß mit der gleichen Gewißheit wie bei gebundenen Entscheidungen der Behörde jede andere Möglichkeit auszuschließen ist, weil das Ermessen im konkreten Fall "auf Null reduziert" ist.

  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

    Soweit schließlich mit der Beschwerde geltend gemacht wird, das angegriffene Urteil weiche hinsichtlich der Frage der Erheblichkeit des Mangels einer gegen § 6 ZAppO verstoßenden zu großen Prüfungsgruppe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Auswirkung von Verfahrensfehlern auf Ermessensentscheidungen (BVerwGE 32, 179; 78, 280 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]; 61, 50 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 114 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80]; 71, 65) [BVerwG 22.02.1985 - 8 C 25/84]sowie zur Beurteilungsermächtigung (DVBl 1988, 402 sowie BayVBl 1988, 408) ab, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 11/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 16/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 14/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 15/23

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten auf Probe wegen

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 15 B 23/23

    Vorläufige disziplinarrechtliche Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten auf

  • VG Magdeburg, 21.04.2023 - 15 B 10/23

    Anhörungspflicht vor Erlass der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten auf

  • VG Hamburg, 17.05.2017 - 19 ZE Log/TB SoSe 2017

    Hochschulzulassung - Horizontale Substituierung

  • BVerwG, 06.02.1986 - 7 B 11.86

    Umfang eines Rechtsetzungsvorbehalts des Parlaments im Juristenausbildungsrecht -

  • VG Düsseldorf, 08.03.2023 - 15 K 6458/20

    Promotion, Prüferqualifikation

  • VGH Hessen, 27.02.1990 - 10 TH 559/90

    Örtliche Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ermessen

  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - 8 A 5431/96

    Entziehung des Passes eines deutschen Staatsangehörigen durch das Generalkonsulat

  • VG Hamburg, 09.11.2017 - 19 ZE 247/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium im ersten Fachsemester des Studiengangs BASA in

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76

    Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch einen an Tuberkulose erkrankten

  • OVG Bremen, 13.09.2021 - 1 B 346/21

    Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Oberschule - Aufnahmeverfahren;

  • OVG Bremen, 05.10.2020 - 1 B 266/20

    Aufnahme in eine Grundschule - Grundschule; Härtefall; Konferenz der Grundschulen

  • VG Karlsruhe, 14.05.2002 - 11 K 3494/00

    Ausweisung eines Türken der zweiten Generation wegen Drogendelikts -

  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88

    Wirksamkeit einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung durch örtlich

  • OVG Bremen, 13.09.2021 - 1 B 347/21

    Anspruch gegen weiterführende Schule auf Einrichtung bestimmter Anzahl

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.02.1993 - 2 L 60/92

    Die (alleinige) Heranziehung des Betreibers einer mangelhaften Tankanlage kann

  • OVG Bremen, 09.10.2020 - 1 B 288/20

    Aufnahme in die Grundschule - Grundschule; Härtefall; Konferenz der Grundschulen

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.1992 - 4 L 20/92

    Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Wasserbehörde und Kanalbetreiber bei

  • VG Chemnitz, 23.02.1995 - 2 K 3664/93
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